Mit Öl getränkten Arbeitsmaterialien müssen in luftdicht schließenden Behältern oder in Wasser aufbewahrt werden. Es besteht die Gefahr der Selbstentzündung. Das Produkt an sich ist nicht selbstentzündlich. Eingetrocknete Materialien können als Hausmüll entsorgt werden. Produkte dürfen nicht in Kinderhände gelangen. Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztliche Hilfe suchen